2 O 180/98•Landgericht Bielefeld, 1999-08-12, 2 O 180/98
Landgericht Bielefeld, 1999-08-12, 2 O 180/98
2 O 180/98Kantonsgericht12.08.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 2 O 180/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-12
Aktenzeichen: 2 O 180/98
ECLI: ECLI:DE:LGBI:1999:0812.2O180.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Von den Gerichtskosten tragen die Kläger je 1/4 und der Kläger 1/2.
Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen diese selbst.
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Kläger je 1/3, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt der Kläger,
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Sicherheit auch durch Hinterlegung einer unbedingten, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft der Sparkasse erbringen.
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