8 O 363/00•Landgericht Bielefeld, 2001-05-23, 8 O 363/00
Landgericht Bielefeld, 2001-05-23, 8 O 363/00
8 O 363/00Kantonsgericht23.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 363/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-23
Aktenzeichen: 8 O 363/00
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2001:0523.8O363.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21.08.2000 zu zahlen. Im üb-rigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 1/6, die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 5/6.
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Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheits-lei-stung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Be-trages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheits-lei-stung oder Hinterlegung in Höhe von 2.500 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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