Landgericht Bielefeld, 2002-09-12, 2 O 269/02

2 O 269/02Kantonsgericht12.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 269/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-12

Aktenzeichen: 2 O 269/02

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2002:0912.2O269.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreiben den Betrages vorläufig vollstreckbar.

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