Landgericht Bielefeld, 2002-11-27, 4 O 556/01

4 O 556/01Kantonsgericht27.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 O 556/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-27

Aktenzeichen: 4 O 556/01

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2002:1127.4O556.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 25.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2001 zu zahlen.
    1. Die Beklagten werden ferner verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 80,00 € ab 01.06.1999, zukünftig jeweils monatlich im Voraus, zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner der Klägerin sämtliche materiellen und weiteren künftigen immateriellen Schäden aus dem Behandlungsfehler während der Operation vom 07.05.1999 zu ersetzen, soweit die materiellen Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
    1. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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