8 O 129/03•Landgericht Bielefeld, 2003-08-12, 8 O 129/03
Landgericht Bielefeld, 2003-08-12, 8 O 129/03
8 O 129/03Kantonsgericht12.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 129/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-12
Aktenzeichen: 8 O 129/03
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2003:0812.8O129.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils bei-zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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