2 O 552/02•Landgericht Bielefeld, 2003-10-09, 2 O 552/02
Landgericht Bielefeld, 2003-10-09, 2 O 552/02
2 O 552/02Kantonsgericht09.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 2 O 552/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-09
Aktenzeichen: 2 O 552/02
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2003:1009.2O552.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400,00 €, sofern nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
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