Landgericht Bielefeld, 2003-10-09, 2 O 552/02

2 O 552/02Kantonsgericht09.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 552/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-09

Aktenzeichen: 2 O 552/02

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2003:1009.2O552.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400,00 €, sofern nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

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