Landgericht Bielefeld, 2004-06-03, 4 O 21/04

4 O 21/04Kantonsgericht03.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 O 21/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-03

Aktenzeichen: 4 O 21/04

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2004:0603.4O21.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von 1.100,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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