Landgericht Bielefeld, 2004-07-07, 21 S 43/04

21 S 43/04Kantonsgericht07.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 21 S 43/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-07

Aktenzeichen: 21 S 43/04

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2004:0707.21S43.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Februar 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 598,-- Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus jeweils 46,-- Euro seit dem 1.7., 1.8., 1.9., 1.10., 1.11., 1.12.2003 sowie 1.1., 1.2., 1.3., 1.4., 1.5., 1.6. und 1.7.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt als gegenwärtig unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 62 % und der Kläger zu 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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