23 T 541/04 LG Bielefeld•Landgericht Bielefeld, 2004-12-10, 23 T 541/04 LG Bielefeld
Landgericht Bielefeld, 2004-12-10, 23 T 541/04 LG Bielefeld
23 T 541/04 LG BielefeldKantonsgericht10.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 541/04 LG Bielefeld — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-10
Aktenzeichen: 23 T 541/04 LG Bielefeld
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2004:1210.23T541.04LG.BIELE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters einschließlich der Ausla-gen und Mehrwertsteuer wird auf insgesamt 333,50 € festgesetzt.
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