25 O 277/04•Landgericht Bielefeld, 2005-04-11, 25 O 277/04
Landgericht Bielefeld, 2005-04-11, 25 O 277/04
25 O 277/04Kantonsgericht11.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 25 O 277/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-11
Aktenzeichen: 25 O 277/04
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0411.25O277.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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