8 O 721/03•Landgericht Bielefeld, 2005-07-18, 8 O 721/03
Landgericht Bielefeld, 2005-07-18, 8 O 721/03
8 O 721/03Kantonsgericht18.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 721/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-18
Aktenzeichen: 8 O 721/03
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0718.8O721.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin das Kraftfahrzeug BMW 523i, amtliches Kennzeichen: XXXXXX, Fahrgestell-Nummer: XXXXXXX heraus-zugeben.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.303,60 € nebst 5 % Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 30.1.2004 zu bezahlen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 16.500 € vorläufig voll-streckbar.
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