6 O 287/04•Landgericht Bielefeld, 2005-08-09, 6 O 287/04
Landgericht Bielefeld, 2005-08-09, 6 O 287/04
6 O 287/04Kantonsgericht09.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 287/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-09
Aktenzeichen: 6 O 287/04
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0809.6O287.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass der Drittwiderbeklagten keine Schadensersatzansprüche aus dem Kaufvertrag vom 19.10.1994, UR-Nr.: 831/94 des Notars V. M.in H. zustehen.
Der Kläger und die Drittwiderbeklagte tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Drittwiderbeklagten tragen beide jeweils selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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