Landgericht Bielefeld, 2005-08-09, 6 O 287/04

6 O 287/04Kantonsgericht09.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 287/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-09

Aktenzeichen: 6 O 287/04

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0809.6O287.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Drittwiderbeklagten keine Schadensersatzansprüche aus dem Kaufvertrag vom 19.10.1994, UR-Nr.: 831/94 des Notars V. M.in H. zustehen.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagte tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Drittwiderbeklagten tragen beide jeweils selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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