Landgericht Bielefeld, 2005-09-09, 10 O 99/05

10 O 99/05Kantonsgericht09.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 10 O 99/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-09

Aktenzeichen: 10 O 99/05

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0909.10O99.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I. Kammer Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls die Antragsgegnerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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