8 O 310/05•Landgericht Bielefeld, 2005-09-14, 8 O 310/05
Landgericht Bielefeld, 2005-09-14, 8 O 310/05
8 O 310/05Kantonsgericht14.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 310/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-14
Aktenzeichen: 8 O 310/05
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0914.8O310.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Hö-he von 40.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. Juni 2002 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin dadurch entstanden ist, dass sie am 22.06.2002 von dem Be-klagten vergewaltigt worden ist, wie sich aus dem Urteil des LG Biele-feld, Aktenzeichen 3 KLs 66 Js 702/02 - S 1/03 III (Ak 8/03) - ergibt, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist hinsichtlich des vom Beklagten anerkannten Betrages in Höhe von 12.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2002 vorläufig vollstreck-bar.
Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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