15 O 125/05•Landgericht Bielefeld, 2005-10-18, 15 O 125/05
Landgericht Bielefeld, 2005-10-18, 15 O 125/05
15 O 125/05Kantonsgericht18.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 15 O 125/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-18
Aktenzeichen: 15 O 125/05
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:1018.15O125.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.
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