Landgericht Bielefeld, 2005-10-18, 15 O 125/05

15 O 125/05Kantonsgericht18.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 15 O 125/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-18

Aktenzeichen: 15 O 125/05

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:1018.15O125.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

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