Landgericht Bielefeld, 2006-06-02, 15 O 53/06

15 O 53/06Kantonsgericht02.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 15 O 53/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-02

Aktenzeichen: 15 O 53/06

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0602.15O53.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung

oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung entsprechend Si-cherheit leistet.

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