11 O 30/06•Landgericht Bielefeld, 2006-08-15, 11 O 30/06
Landgericht Bielefeld, 2006-08-15, 11 O 30/06
11 O 30/06Kantonsgericht15.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 11 O 30/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-15
Aktenzeichen: 11 O 30/06
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0815.11O30.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beklagten keine Forderung in Höhe von 2.065,03 € gegen die Klägerin zusteht.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt 150,00 €uro ihrer außergerichtlichen Kosten selbst, die übri-gen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.