Landgericht Bielefeld, 2006-09-07, 8 O 551/05

8 O 551/05Kantonsgericht07.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 551/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-07

Aktenzeichen: 8 O 551/05

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0907.8O551.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 63,80 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 13.9.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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