15 O 1/07•Landgericht Bielefeld, 2007-01-02, 15 O 1/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 15 O 1/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-02
Aktenzeichen: 15 O 1/07
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0102.15O1.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antragsgegnerin wird es untersagt, im Wettbewerb handelnd anzukündigen, dass der Kunde bei Bestellung von zahnmedizinischen Edelmetall-Legierungen Elektrogeräte und/oder Reisen und/oder Reisegutscheine erhält, insbesondere einen iPod nano 4 GB inkl. Dock und/oder eine Canon Digital IXUS 900 Ti und/oder einen Garmin Nüvi 350 und/oder einen DVD-Recorder Sony RDR-HX 1010 inkl. 3 aktueller DVD’s und/oder ein Bose Lifestyle 18 DVD Home Entertainment System und/oder ein/en TUI-Reisegutschein/e im Wert von € 203,00 und/oder ein/en TUI-Reisegutschein/e im Wert von € 406,00 und/oder ein/en TUI-Reisegutschein/e im Wert von € 1.218,00
und/oder
entsprechend de Ankündigung die Zuwendung zu gewähren.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht, wobei das einzelne Ordnungsgeld den Betrag von 250.000,00 €, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht überstei¬gen darf und letztere an dem Geschäftsführer der Antragsgegnerin zu vollziehen ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Wert des Verfahrensgegenstands wird auf 12.000,00 € festgesetzt.
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