Landgericht Bielefeld, 2007-03-20, 7 O 301/06

7 O 301/06Kantonsgericht20.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 7 O 301/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-20

Aktenzeichen: 7 O 301/06

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0320.7O301.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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