Landgericht Bielefeld, 2007-07-02, 5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07

5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07Kantonsgericht02.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-02

Aktenzeichen: 5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0702.5NS63JS1144.06.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. kleine Strafkammer

Tenor

Die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gütersloh vom 26. Februar 2007 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagte wegen Beförderungserschleichung zu einer Geldstrafe von

60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro

verurteilt wird.

Die Angeklagte trägt die Kosten der Berufung. Die Berufungsgebühr wird jedoch um ½ ermäßigt; in diesem Umfang fallen auch die der Angeklagten in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften:

§§ 265 a, 248 a StGB.

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