5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07•Landgericht Bielefeld, 2007-07-02, 5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07
Landgericht Bielefeld, 2007-07-02, 5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07
5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07Kantonsgericht02.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-02
Aktenzeichen: 5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0702.5NS63JS1144.06.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. kleine Strafkammer
Tenor
Die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gütersloh vom 26. Februar 2007 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagte wegen Beförderungserschleichung zu einer Geldstrafe von
60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro
verurteilt wird.
Die Angeklagte trägt die Kosten der Berufung. Die Berufungsgebühr wird jedoch um ½ ermäßigt; in diesem Umfang fallen auch die der Angeklagten in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften:
§§ 265 a, 248 a StGB.
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