Landgericht Bielefeld, 2007-07-31, 15 O 52/07

15 O 52/07Kantonsgericht31.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 15 O 52/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-31

Aktenzeichen: 15 O 52/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0731.15O52.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leisten

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