Landgericht Bielefeld, 2007-09-12, 21 S 147/07

21 S 147/07Kantonsgericht12.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 21 S 147/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-12

Aktenzeichen: 21 S 147/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0912.21S147.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Mai 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung sowie der Anschlussberufung der Klägerin – wie folgt abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 295,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. April 2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Klägerin 85 % und die Beklagte 15 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 81 % von der Klägerin und zu

19 % von der Beklagten getragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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