Landgericht Bielefeld, 2007-09-18, 6 O 360/07

6 O 360/07Kantonsgericht18.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 360/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-18

Aktenzeichen: 6 O 360/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0918.6O360.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstre-ckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte zu-vor entsprechend Sicherheit leistet.

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