Landgericht Bielefeld, 2007-09-25, 15 O 127/07

15 O 127/07Kantonsgericht25.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 15 O 127/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-25

Aktenzeichen: 15 O 127/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0925.15O127.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die durch die Nebenintervention veranlassten Kosten tragen die Streithelfer der Klägerin selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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