Landgericht Bielefeld, 2007-09-27, 6 O 363/07

6 O 363/07Kantonsgericht27.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 363/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-27

Aktenzeichen: 6 O 363/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0927.6O363.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Anträge auf Erlass der einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.

Die Verfügungskläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungskläger dürfen die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Verfügungsbeklagten zuvor entsprechend Sicherheit leisten.

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