23 T 655/07•Landgericht Bielefeld, 2007-10-18, 23 T 655/07
Landgericht Bielefeld, 2007-10-18, 23 T 655/07
23 T 655/07Kantonsgericht18.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 655/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-18
Aktenzeichen: 23 T 655/07
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:1018.23T655.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert:
Die der Beteiligten zu 2) aufgrund ihres Antrags vom 31.12.2005 für den Zeit-raum vom 1.1.2005 bis zum 30.6.2005 zustehende Vergütung wird auf 1.271,52 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 203,44 Euro nebst Auf-wendungen in Höhe von 87,92 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 14,07 Euro, mithin insgesamt auf 1.576,95 Euro festgesetzt.
Es wird klargestellt, dass es im Übrigen bei den Festsetzungen des angefoch-tenen Beschlusses verbleibt.
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