Landgericht Bielefeld, 2008-01-22, 2 O 5/03

2 O 5/03Kantonsgericht22.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 5/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-22

Aktenzeichen: 2 O 5/03

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0122.2O5.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 70.832,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.01.2003 zu zahlen.

Der Beklagte zu 3) wird verurteilt, an die Klägerin 99.985,82 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.01.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 1) zu 10 %, der Beklagte zu 3) zu 14 % und die Klägerin zu 76 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 70 %, er selbst zu 30 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt die Klägerin zu 58 %, er selbst zu 42 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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