Landgericht Bielefeld, 2008-01-25, 2 O 351/07

2 O 351/07Kantonsgericht25.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 351/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-25

Aktenzeichen: 2 O 351/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0125.2O351.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Dem Antragssteller wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung insoweit bewilligt, als er mit der beabsichtigten Klage die Zahlung von 3.700,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2007 durch den Antragsgegner verfolgt.

Ihm wird Rechtsanwalt Dr. B. in B. beigeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht ersetzt.

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