Landgericht Bielefeld, 2008-01-25, 2 O 465/07

2 O 465/07Kantonsgericht25.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 465/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-25

Aktenzeichen: 2 O 465/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0125.2O465.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

II)

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch das beklagte Land durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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