Landgericht Bielefeld, 2008-04-15, 4 O 163/07

4 O 163/07Kantonsgericht15.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 O 163/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-15

Aktenzeichen: 4 O 163/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0415.4O163.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 80.000,00 Schmerzensgeld nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 19.02.2007 nebst vorgerichtlichen Rechtsanwaltgebühren in Höhe von € 1.071,12 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen bereits entstandenen und auch künftig noch entstehenden materiellen Schaden sowie den weiteren künftig noch eintretenden derzeit nicht voraussehbaren immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihm aufgrund der operativen Eingriffe der Neurochirurgischen Klinik der Beklagten vom 19. und 20.09.2006 entstanden ist bzw. entstehen wird, soweit materielle Schäden nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergehen oder übergegangen sind.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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