Landgericht Bielefeld, 2009-05-15, 8 O 573/08

8 O 573/08Kantonsgericht15.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 573/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-15

Aktenzeichen: 8 O 573/08

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:0515.8O573.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.969,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2008 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von der Zahlung der Kosten der außergerichtlichen Inanspruchnahme seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 229,55 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2008 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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