8 O 573/08•Landgericht Bielefeld, 2009-05-15, 8 O 573/08
Landgericht Bielefeld, 2009-05-15, 8 O 573/08
8 O 573/08Kantonsgericht15.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 573/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-15
Aktenzeichen: 8 O 573/08
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:0515.8O573.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.969,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von der Zahlung der Kosten der außergerichtlichen Inanspruchnahme seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 229,55 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2008 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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