6 O 262/09•Landgericht Bielefeld, 2009-10-29, 6 O 262/09
Landgericht Bielefeld, 2009-10-29, 6 O 262/09
6 O 262/09Kantonsgericht29.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 262/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: 6 O 262/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:1029.6O262.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der
Nebenintervention werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den
Beklagten bzw. den Streithelfer gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren
Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte bzw. der
Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %
des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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