Landgericht Bielefeld, 2009-11-13, 1 O 475/08

1 O 475/08Kantonsgericht13.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 O 475/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-13

Aktenzeichen: 1 O 475/08

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:1113.1O475.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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