Landgericht Bielefeld, 2009-11-23, 4 O 180/09

4 O 180/09Kantonsgericht23.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 O 180/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-23

Aktenzeichen: 4 O 180/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:1123.4O180.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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