2 O 365/04•Landgericht Bielefeld, 2009-12-03, 2 O 365/04
Landgericht Bielefeld, 2009-12-03, 2 O 365/04
2 O 365/04Kantonsgericht03.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 2 O 365/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-03
Aktenzeichen: 2 O 365/04
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:1203.2O365.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die dem Sachverständigen Prof. Dipl.-Ing. C. zu gewährende Entschädigung wird auf 13.643,70 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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