6 O 563/09•Landgericht Bielefeld, 2009-12-16, 6 O 563/09
Landgericht Bielefeld, 2009-12-16, 6 O 563/09
6 O 563/09Kantonsgericht16.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 563/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-16
Aktenzeichen: 6 O 563/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:1216.6O563.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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