Landgericht Bielefeld, 2009-12-16, 6 O 563/09

6 O 563/09Kantonsgericht16.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 563/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-16

Aktenzeichen: 6 O 563/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:1216.6O563.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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