2 O 289/06•Landgericht Bielefeld, 2009-12-23, 2 O 289/06
Landgericht Bielefeld, 2009-12-23, 2 O 289/06
2 O 289/06Kantonsgericht23.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 2 O 289/06 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-23
Aktenzeichen: 2 O 289/06
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:1223.2O289.06.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 19.02.2007 wird in Höhe von 4.989,60 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 03.09.2003 auf 3.971,96 €, seit dem 24.09.2003 auf 970,58 € und seit dem 02.11.2003 auf 69,73 € aufrechterhalten. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 24 % und die Beklagte 76 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.