6 O 112/09•Landgericht Bielefeld, 2010-03-04, 6 O 112/09
Landgericht Bielefeld, 2010-03-04, 6 O 112/09
6 O 112/09Kantonsgericht04.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 112/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-04
Aktenzeichen: 6 O 112/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0304.6O112.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 77.291,42 Euro nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 17. September 2008 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Rechtsverfolgungskosten (Anwaltsgebühren) in Höhe von 1.880,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. September 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 62 % und der
Beklagte zu 38 %.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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