Landgericht Bielefeld, 2010-03-11, 23 T 58/10

23 T 58/10Kantonsgericht11.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 58/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-11

Aktenzeichen: 23 T 58/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0311.23T58.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Dem Schuldner wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. in Bielefeld bewilligt. Ratenzahlungen sind nicht zu leisten.

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Gläubigerin zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.