23 T 58/10•Landgericht Bielefeld, 2010-03-11, 23 T 58/10
Landgericht Bielefeld, 2010-03-11, 23 T 58/10
23 T 58/10Kantonsgericht11.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 58/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-11
Aktenzeichen: 23 T 58/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0311.23T58.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Dem Schuldner wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. in Bielefeld bewilligt. Ratenzahlungen sind nicht zu leisten.
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Gläubigerin zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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