9 O 8/09•Landgericht Bielefeld, 2010-04-27, 9 O 8/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 9 O 8/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: 9 O 8/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0427.9O8.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.016.471,59 € (in Worten: Viermillionensechszehntausendvierhunderteinundsiebzig 59/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 3.894.639,87 € seit dem 2.5.2007 sowie auf 121.831,72 € seit dem 1.12.2007 zu zahlen.
Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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