Landgericht Bielefeld, 2010-04-27, 9 O 8/09

9 O 8/09Kantonsgericht27.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 9 O 8/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-27

Aktenzeichen: 9 O 8/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0427.9O8.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.016.471,59 € (in Worten: Viermillionensechszehntausendvierhunderteinundsiebzig 59/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 3.894.639,87 € seit dem 2.5.2007 sowie auf 121.831,72 € seit dem 1.12.2007 zu zahlen.

Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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