Landgericht Bielefeld, 2010-07-29, 6 O 50/09

6 O 50/09Kantonsgericht29.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 50/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-29

Aktenzeichen: 6 O 50/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0729.6O50.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

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