6 O 50/09•Landgericht Bielefeld, 2010-07-29, 6 O 50/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 50/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-29
Aktenzeichen: 6 O 50/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0729.6O50.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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