Landgericht Bielefeld, 2010-09-14, 4 O 524/10

4 O 524/10Kantonsgericht14.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 O 524/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-14

Aktenzeichen: 4 O 524/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0914.4O524.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag vom 30.08.2010 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden den Verfügungsklägerinnen auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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