4 O 242/10•Landgericht Bielefeld, 2010-09-27, 4 O 242/10
Landgericht Bielefeld, 2010-09-27, 4 O 242/10
4 O 242/10Kantonsgericht27.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 4 O 242/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-27
Aktenzeichen: 4 O 242/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0927.4O242.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang er die beiden Lichtbildaufnahmen, die auf Seite 2 der Klageschrift abgebildet sind und die als Anlage zu diesem Urteil genommen worden sind, nach Art und Verbreitungsgrad verwendet hat, insbesondere unter Angabe, wie lange sie zu Werbezwecken im Internet genutzt wurden.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Schadensersatz, der sich anhand der Auskunft von Ziffer 1) ergibt, zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 661,16 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- € vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.