Landgericht Bielefeld, 2010-10-05, 7 O 281/09

7 O 281/09Kantonsgericht05.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 7 O 281/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-05

Aktenzeichen: 7 O 281/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1005.7O281.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließich der Kosten der Streithilfe, trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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