Landgericht Bielefeld, 2010-10-12, 23 T 23/09

23 T 23/09Kantonsgericht12.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 23/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-12

Aktenzeichen: 23 T 23/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1012.23T23.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, von den in der Zwischenverfügung und Nichtabhilfeentscheidung vom 09.01.2009 genannten Bedenken gegen den Antrag der Beteiligten auf Berichtigung des Grundbuchs vom 22.08.2008 Abstand zu nehmen.

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