23 T 23/09•Landgericht Bielefeld, 2010-10-12, 23 T 23/09
Landgericht Bielefeld, 2010-10-12, 23 T 23/09
23 T 23/09Kantonsgericht12.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 23/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-12
Aktenzeichen: 23 T 23/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1012.23T23.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, von den in der Zwischenverfügung und Nichtabhilfeentscheidung vom 09.01.2009 genannten Bedenken gegen den Antrag der Beteiligten auf Berichtigung des Grundbuchs vom 22.08.2008 Abstand zu nehmen.
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