Landgericht Bielefeld, 2010-10-18, 23 T 676/10

23 T 676/10Kantonsgericht18.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 676/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-18

Aktenzeichen: 23 T 676/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1018.23T676.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Gebühren sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erheben.

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