Landgericht Bielefeld, 2010-10-20, 23 T 726/10

23 T 726/10Kantonsgericht20.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 726/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-20

Aktenzeichen: 23 T 726/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1020.23T726.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Gläubigerin nach einem Gegenstandswert von bis 600,00 € zurückgewiesen.

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