23 T 726/10•Landgericht Bielefeld, 2010-10-20, 23 T 726/10
Landgericht Bielefeld, 2010-10-20, 23 T 726/10
23 T 726/10Kantonsgericht20.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 726/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-20
Aktenzeichen: 23 T 726/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1020.23T726.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Gläubigerin nach einem Gegenstandswert von bis 600,00 € zurückgewiesen.
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