7 O 121/09•Landgericht Bielefeld, 2010-12-07, 7 O 121/09
Landgericht Bielefeld, 2010-12-07, 7 O 121/09
7 O 121/09Kantonsgericht07.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 7 O 121/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-07
Aktenzeichen: 7 O 121/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1207.7O121.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000,00 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70% und die Beklagte zu 30%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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