Landgericht Bielefeld, 2010-12-08, 5 O 522/07

5 O 522/07Kantonsgericht08.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 5 O 522/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: 5 O 522/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1208.5O522.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 35.616,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11.02.2010 als Gesamtschuldner zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 82%, die Klägerin zu 1) zu 9% und der Kläger zu 2) 9%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des durch dieses Urteil für die Beklagten für vollstreckbar erklärten Betrages abzuwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.

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